Maßnahmen für die Wirtschaft

Hier findest du einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen, die seitens der Regierung getroffen werden, um Großunternehmen, Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige finanziell zu unterstützen. Wer kriegt eigentlich welche Gelder und in welcher Höhe? Wer wird besonders unterstützt und wem wird nicht geholfen?

Außerkraftsetzen der Verschuldungsregelung im Grundgesetz

  • möglich bei außergewöhnlichen Situationen, die sich „der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“
  • der sogenannte Abschied von der „schwarzen Null” bedeutet, dass sich die BRD aufgrund der Krise wieder verschulden darf und wird.

Kleinunternehmer und Solo-Selbständige

  • In einem Umfang von 50 Mrd. Euro sollen Überbrückungshilfen gezahlt werden, in Fällen, in denen Existenzgefährdung droht.
  • Direkte Zuschüsse für Kleinstfirmen und Solo-Selbstständige
  • Firmen mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmalzahlungen von 9.000€ für drei Monate
  • Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten: 15.000€ für drei Monate
  • Geldfluss ab April
  • Weitere Unterstützungsprogramme vieler Bundesländer
  • Existenzbedrohung oder Liquiditätsengpässe müssen eidesstattlich versichert werden

Mittelstand

Geplantes Sonderprogramm der staatlichen KfW – Bank (= Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen. Das Kapital der KfW wird zu vier Fünfteln von der Bundesrepublik Deutschland und zu einem Fünftel von den Bundesländern gehalten, Die Bundesrepublik haftet für alle Verbindlichkeiten und Kredite der KfW.)

  • Abdecken von 90% des Risikos für Darlehen an Unternehmen jeder Größe durch die KfW und 10% durch Hausbanken der Unternehmen. Laufzeit der Kredite: bis zu 5 Jahre und 1 Mrd. €

Großunternehmen

Rettungsschirm soll vor allem der Liquiditätssicherung dienen. Allerdings wird hierfür nur ein Garantierahmen durch den Bund zur Verfügung gestellt, der Kreditabsicherung der Unternehmen gewährleisten soll (Bürgschaften)

  • Gesamtvolumen: bis zu 822 Mrd. €

Geraten Firmen in eine Schieflage, können sie also durch den Bund abgesichert werden, müssen dafür aber Anteile an den Bund abtreten.
Bei Beendigung der Krise soll wieder eine Privatisierung stattfinden. Mit der zwischenzeitlichen Staatsbeteiligung soll ein „Ausverkauf“ der deutschen Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindert werden.